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Glanzit-Gesellschaft Pfeiffer & Co Letzte Änderung: 9. August 2005
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EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß 2001/58/EG
Handelsname: Glanzit
- Schneckenkorn®
Datum/überarbeitet
am: 18.08.2003
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Produktinformation
Handelsname: Glanzit
- Schneckenkorn®
Verwendung
Pflanzenschutzmittel
Molluskizid
Firma:
Glanzit -
Gesellschaft Pfeiffer & Co.
Industriegebiet Nord 1/4
Langgewann
80
D-67547 Worms
Tel. 06241/9039-3
Notfallauskunft
Tel.:
++49/(0)6241/9039-42 Fax:
++49(0)6241/9039-40
2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Beschreibung:
Fertigköder zur Schneckenbekämpfung
Inhaltsstoffe
der Zubereitung :
2,4,6,8 -
Tetramethyl - 1,3,5,7 – tetraoxacycloctan (Metaldehyd)
Füllstoffe, Farbstoff, Bitterstoff
Gefährliche
Inhaltsstoffe
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CAS-Nr. |
EG-Nr |
Bezeichnung |
% |
Kennzeichnung |
R-Sätze |
|
108-62-3 |
203-600-2 |
Metaldehyd |
6 |
Xn |
R10, R22 |
Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 16.
3. Mögliche Gefahren
Gefahrenbeschreibung und besondere
Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Keine.
Die Zubereitung ist gemäß
Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG nicht als gefährlich eingestuft.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Verunreinigte Kleidung entfernen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt unter
fließendem Wasser mehrere Minuten gründlich ausspülen. Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt
Mit
Wasser und Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Verunreinigte Kleidung
entfernen.
Nach
Einatmen
Betroffene Person(en) an die frische
Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit betroffene Person in die stabile Seitenlage
bringen und Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund gründlich ausspülen und Arzt
konsultieren.
Hinweise für den Arzt
Kein Antidot
bekannt. Elementarhilfe. Dekontamination.
Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Löschpulver, Wassersprühstrahl oder
Kohlendioxid (CO2).
Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Besondere Gefährdung
durch den Stoff oder die Zubereitung,
Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
Keine. Im Brandfall
entstehende toxische Gase: Kohlenmonoxid (CO).
Besondere
Schutzausrüstung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. In geschlossenen Räumen umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Haut- und Augenkontakt sowie
Staubbildung vermeiden.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in Oberflächenwasser /
Grundwasser gelangen lassen.
Maßnahmen zur
Reinigung/Aufnahme
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten
Behälter einfüllen.
Als Abfall nach Abschnitt 13
entsorgen.
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Brand- und
Explosionsschutz
Staubbildung vermeiden.
Lagerung
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
Behälter dicht verschlossen, trocken,
frostfrei und nicht über 35°C lagern. Vor Nässe schützen.
VCI-Lagerklasse: 11 (Brennbare
Feststoffe)
Weitere Angaben zu den
Lagerbedingungen
Getrennt von Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln lagern. Nicht geruchsneutral.
8. Expositionsbegrenzung und persönliche
Schutzausrüstungen
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten
Keine
Allgemeine Schutz-
und Hygienemaßnahmen
Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht
essen und trinken.
Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen.
Bei Unwohlsein ärztlichen
Rat einholen.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz Wenn bei der Arbeit Staub entsteht,
Staubschutzmaske mit Filter
DIN 3181-P2
verwenden.
Augenschutz Wenn bei der Arbeit Staub entsteht,
Schutzbrille verwenden.
Handschutz Schutzhandschuhe aus PVC
(Polyvinylchlorid), PE (Polyethylen)
oder NBR (Nitrilkautschuk).
Körperschutz Arbeitsschutzkleidung.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Form
Granulat
Farbe
Blau
Geruch
Aromatisch
Prüfmethode
pH-Wert ( in
1%iger
wässriger Aufschwemmung) ca. 6,8 CIPAC
MT 75
Schüttdichte lose: ca. 0,82 g/ml CIPAC
MT 159
gestaucht:
ca. 0,83 g/ml CIPAC
MT 159
Zündtemperatur nicht leicht
entzündlich EG
A.10
Selbstentzündlichkeit nicht selbstentzündlich EG A.10
Explosionsgefahr nicht
explosionsgefährlich
Löslichkeit
in Wasser praktisch
unlöslich in Wasser
10. Stabilität
und Reaktivität
Thermische Zersetzung
Keine Zersetzung bei
bestimmungsgemäßer Anwendung.
Exotherme
Zersetzung beginnt ab etwa 175°C.
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
Acetaldehyd
11. Angaben zur Toxikologie
Für den
Inhaltsstoff Metaldehyd Prüfmethode
LD50 (Ratte) oral 283
mg/kg bw OECD
401
LD50 (Ratte) dermal >5000
mg/kg
LC50 (Ratte) inhalativ >15
mg/l
Hautreizung
(Kaninchen, 4h) nicht
reizend OECD 404
Augenreizung
(Kaninchen) leicht
reizend OECD 405
Hautsensibilisierung
(Meerschweinchen) nicht
sensibilisierend OECD 406
Gentoxizität (Ames-Test) negativ OECD 471
Gentoxizität (Genmutation) negativ OECD 476
Gentoxizität (Chromosomenaberration) negativ OECD 473
Gentoxizität (Mikrokern-Test, Maus) negativ OECD 474
Für das
Produkt Glanzit® - Schneckenkorn neu
Akute
Toxizität Prüfmethode
LD50 (Ratte) oral >2000
mg/kg bw * OECD
401
LD50 (Ratte) dermal >2000
mg/kg bw * OECD
402
Hautreizung
(Kaninchen) nicht
reizend* OECD 404
Augenreizung
(Kaninchen) nicht
reizend* OECD 405
Hautsensibilisierung
(Meerschweinchen) nicht
sensibilisierend* OECD 406
* = Test
wurde mit einer adäquaten Formulierung durchgeführt.
Zusätzliche
toxikologische Hinweise
Keine weiteren
toxikologischen Hinweise notwendig.
12. Angaben
zur Ökologie
Allgemeine Hinweise
Das Mittel wird als unschädlich für
Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer), Poecilus
cupreus (Laufkäfer), Pterostichus
melanarius (Laufkäfer) eingestuft. Eine
Gefährdung von Bienen erfolgt nicht bei bestimmungsgemäßer Anwendung.
Modellrechnungen für Feldmaus, Waldmaus, Eichhörnchen, Wühlmaus, Maulwurf,
Igel, Marder und Rotfuchs zeigen, dass weder bei direkter Aufnahme noch bei
indirekter Aufnahme (Sekundärexposition durch Aufnahme metaldehyd-haltiger
Beute) negative Auswirkungen auf die betroffenen Tiere zu erwarten sind.
Für den
Inhaltsstoff Metaldehyd
Akute
Toxizität in Gewässerorganismen Prüfmethode
Regenbogenforelle
(Salmo gairdneri),
LC50, 96h 75
mg/l OECD 203
Karpfen
(Cyprinus carpio),
LC50, 96h >
100 mg/l OECD 203
Wasserfloh
(Daphnia magna), EC50,
48h >
90 mg/l OECD 202
Grünalge (Scenedesmus subspicatus),
EbC50,
96h 73.5 mg/l OECD 201
Bakterientoxizität (Belebtschlamm),
EC50 > 1000mg/l OECD 209
Toxizität für
Vögel
Japan.
Wachtel (Coturnix coturnix
japonica), LD50, akut, oral 170 mg/kg
Pekingente
(Anas spec.),
LD50, akut, oral 1030
mg/kg
Akute
Toxizität für Nützlinge
Regenwurm
(Eisenia fetida),
LD50, akut, oral >
50.000 mg/kg Boden
Einfluss
auf die Bodenmikroflora keine
Beeinträchtigung BBA IV 1-1
Persistenz
und Abbaubarkeit Prüfmethode
Stabilität
in Wasser / abiotischer Abbau, 30 d hydrolytisch
stabil EPA-FIFRA
Biologische
Abbaubarkeit, modifizierter OECD Screening Test, 28 d
nicht
leicht biologisch abbaubar OECD 301E
Biologische
Abbaubarkeit, Zahn-Wellens Test, 28 d
schwer
biologisch abbaubar OECD 302 B
Bioakkumulation,
Sonnenbarsch, 28 d nicht bioakkumulativ, BCF 11 OECD
305
Für das
Produkt Glanzit® - Schneckenkorn neu
Akute
Toxizität in Gewässerorganismen Prüfmethode
Wasserfloh
(Daphnia magna), EC50,
24h >
1000 mg/l* OECD 202
* = Test
wurde mit einer adäquaten Formulierung durchgeführt.
13. Hinweise
zur Entsorgung
Produkt
Empfehlung:
Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Muss
unter Beachtung örtlicher, behördlicher Vorschriften einer Sonderbehandlung
zugeführt werden, z.B. in geeigneter
Verbrennungsanlage.
Europäische Abfallartenkatalognummer (EAK):
02 01 08, Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche
Stoffe enthalten.
Leere
und Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Leere Verpackungen nicht wieder
verwenden. Leere und unbrauchbar gemachte Packungen dem Hausmüll zuführen.
Ungereinigte Verpackungen unter
Beachtung örtlicher, behördlicher Vorschriften einer Sonderbehandlung zuführen,
z.B. in geeigneter Verbrennungsanlage.
14. Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der
Transportvorschriften.
15. Vorschriften
Kennzeichnung nach
EU-Richtlinien
Das Produkt ist nach
EU-Richtlinie 1999/45/EG nicht kennzeichnungspflichtig.
Zur Vermeidung von
Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Kennbuchstabe
und Gefahrenbezeichnung des Produktes
R-Sätze: Nicht
erforderlich
S-Sätze: S
2 Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen
S
13 Von
Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S
20/21 Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen
S 22 Staub nicht
einatmen
S
24/25 Berührung mit den Augen und der
Haut vermeiden
S 46 Bei
Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Nationale
Vorschriften
Hinweise zur
Beschäftigungsbeschränkung: nicht erforderlich.
Störfallverordnung: unterliegt
nicht der Störfallverordnung.
Wassergefährdungsklasse:
Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nicht in das Grundwasser, in Gewässer
oder in die Kanalisation gelangen. Deshalb wird keine Einstufung in eine
Wassergefährdungsklasse vorgenommen.
Angaben zur Richtlinie
1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen (VOC-Richtlinie): nicht relevant. Das Produkt enthält keine flüchtigen
organischen Verbindungen.
Klassifizierung
nach VbF: entfällt
16. Sonstige
Angaben
Wortlaut der
in diesem Sicherheitsdatenblatt verwendeten R-Sätze:
R 10 Entzündlich
R 22 Gesundheitsschädlich
beim Verschlucken
Die
vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse,
und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen
darüber hinaus kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und
Bestimmungen sind von Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu
beachten.
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